Ein Vermieter kann sofort das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitbewohner ihm gegenüber im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung ankündigt, er werde ihn töten, und daraufhin einen Dritten dazu auffordert, ihm ein Messer zu bringen. Das haben die Richter am Amtsgericht Hanau (AG) entschieden.Vermieterin muss in eigene Wohnung flüchtenIm vorgelegten Einzelfall stritten die Mietvertragsparteien bereits länger über die Nutzung des zugehörigen Gartens. Im Zuge einer weiteren ...Den vollständigen Artikel lesen ...