Ein Artikel von Björn Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Versicherte müssen die vom Versicherer bei Antragstellung gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, ansonsten kann der Versicherer den Versicherungsvertrag gegebenenfalls anfechten, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder diesen kündigen bzw. ggf. anpassen. Doch was ist, wenn der Versicherte Umstände verschweigt, nach denen in den Gesundheitsfragen ...Den vollständigen Artikel lesen ...