Im Streit um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag verurteilte das Amtsgericht München eine Versicherung zur Zahlung der für die Stornierung einer Pauschalreise angefallenen Kosten in Höhe von 1.128 Euro. Vorausgegangen war ein Telefonat mit der Stornoberatung des Versicherers, die der an Morbus Basedow erkrankten Versicherten empfohlen hatte, aufgrund eines kurz vor der Reise anstehenden Termins zu verschieben. Zahlen wollte der Versicherer die Stornokosten anschließend jedoch ...Den vollständigen Artikel lesen ...