In Nordrhein-Westfalen hatte eine Immobilienbesitzerin 2019 eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen - inklusive Schutz gegen Elementarschäden. Doch der Versicherer müsse nicht für alle Gefahren einstehen, die sich verwirklichen können, wie ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (LG) vom April 2023 zeigt.Im vorliegenden Fall kam es im Juli 2021 zu einem Starkregenereignis, bei dem sich auf der Garage der Versicherungsnehmerin so viel Regenwasser angesammelt, dass es über die Kante der Garage ins ...Den vollständigen Artikel lesen ...