Der Süßwarenhersteller Manner wird gegen den am 25.07.2023 zugestellten Bescheid der FMA, mit welchem die Fehlerhaftigkeit des Jahresfinanzberichts zum 31.12.2020 sowie des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2021 festgestellt wurde, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben. Nach umfassender und detaillierter Prüfung des Bescheides und der damit verbundenen Implikationen gehe man davon aus, dass die Erhebung eines Rechtsmittels zur umfassenden Würdigung des Sachverhaltes und der damit verbundenen Fragestellungen zielführend sei, wie es heißt. Laut FMA sei der Verpflichtung gemäß § 244 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen worden.Den vollständigen Artikel lesen ...