Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob das beklagte britisch-schwedische Pharma-Unternehmen Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Die Aktie des Konzerns lassen die neuen Nachrichten indes kalt.Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt ...Den vollständigen Artikel lesen ...