Das Verwaltunggericht Braunschweig hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, ob es sich bei der psychischen Erkrankung eines Polizeibeamten aufgrund seiner Tätigkeit um einen Dienstunfall handelt oder nicht. Wie das Gericht in einer Pressemitteilung erläutert, ist der 46-jährige Kläger, ehemaliger Polizeikommissar, seit Ende des Jahres 2021 aufgrund von Dienstunfähigkeit im Ruhestand. Im Jahr 2017 war er nach einer längeren Krankheitszeit während der Wiedereingliederungsphase im Zentralen Kriminaldienst ...Den vollständigen Artikel lesen ...