Beschluss
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Solar-Fabrik AG, Freiburg im Breisgau (ISIN: DE0006614712) zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 15. September 2023 widerrufen.
Frankfurt am Main, 16. August 2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Solar-Fabrik AG, Freiburg im Breisgau (ISIN: DE0006614712) zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 15. September 2023 widerrufen.
Frankfurt am Main, 16. August 2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung