Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) beschlossen. Das Gesetz ermöglicht es offenen Immobilienfonds erstmals, bis zu 15% ihres Volumens in Anlagen zur Produktion, zum Transport oder zur Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien investieren zu dürfen. Zudem soll es den Fonds erlaubt sein, diese Anlagen nicht nur zu erwerben, sondern auch selbst zu betreiben. Beides war bislang nicht möglich. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr ...Den vollständigen Artikel lesen ...