DJ Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und Schweiz werden geändert
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Deutschland hat mit Österreich und mit der Schweiz Änderungsprotokolle zum jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Wie das Bundesfinanzministerium weiter mitteilte, erfolgten die Unterzeichungen am Rande eines Finanzministertreffens der deutschsprachigen Länder in Aschau im Chiemgau. Das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen mit Österreich trage durch eine Änderung der Grenzgängerregelung und deren Ausweitung auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte "der veränderten Arbeitswelt und dem damit verbundenen flexibleren Arbeiten und der Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten Rechnung".
Beschäftigten in der Grenzzone werde mehr Flexibilität eingeräumt. Zukünftig erfüllen Personen laut der Neuregelung bereits dann die Grenzgängereigenschaft, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und ihren Hauptwohnsitz haben. "Ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich." Arbeitstage im Homeoffice seien daher von nun an keine schädlichen Tage im Sinne der Grenzgängerregelung mehr. Darüber hinaus werde die Grenzgängerregelung auch auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte ausgedehnt.
"Mit der Ausweitung der Regelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen wir einem dringenden Anliegen der Beschäftigten und Unternehmen in der Grenzregion nach", erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). "Mit einfachen und modernen Regelungen erwirken wir so eine deutliche bürokratische Entlastung."
Das zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossene Revisionsprotokoll soll das Abkommen mit dem Land laut Bundesfinanzministerium an zwischenzeitliche Ergebnisse der internationalen Arbeiten gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) anpassen. Unter anderem ist laut den Angaben die Aufnahme einer Generalklausel gegen Abkommensmissbrauch und die Verpflichtung zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen bei verbundenen Unternehmen vorgesehen. Zudem sei auch ein klarstellender Hinweis auf die Anwendbarkeit künftiger innerstaatlicher Mindestbesteuerungsregeln enthalten.
Ferner sei Einigkeit über eine Definition des öffentlichen Dienstes in Abgrenzung von unternehmerischer Tätigkeit öffentlicher Arbeitgeber sowie zum Komplex der Besteuerung von Ruhegehältern im öffentlichen Dienst erzielt worden. Damit werde eine ausgewogene und praktikable Aufteilung der Besteuerungsrechte in zwei Bereichen ermöglicht, die durch grundlegende Systemunterschiede zwischen beiden Staaten gekennzeichnet seien. Angestrebt wird laut Finanzministerium ein Inkrafttreten des Änderungsabkommens zum 1. Januar 2025.
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August 21, 2023 14:10 ET (18:10 GMT)
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