Der Bundesverband der Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat das vorläufige Ergebnis seines in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Bewertung der von der EU-Kommission vorgelegten Änderungen der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy - RIS) vorgelegt. Demnach geht der BVK weiterhin davon aus, dass Versicherungsmakler von den Provisionsverbotsplänen nicht betroffen sind. Erst gestern hatte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) im Rahmen seiner Stellungnahme ein Rechtsgutachten ...Den vollständigen Artikel lesen ...