2021 führte der Gesetzgeber in Deutschland erstmals elektronische Wertpapiere ein. Damals allerdings wurden Aktien von den neuen Regelungen ausgenommen, denn man befürchtete durch die elektronische Aktie "erhebliche gesellschaftsrechtliche Auswirkungen". Glücklicherweise scheint die aktuelle Bundesregierung diese Einschätzung ihrer Vorgänger nicht zu teilen und erweitert den Anwendungsbereich der relevanten Gesetze auf elektronische Aktien. Koexistenz von verbrieften und elektronischen Aktien Es ...Den vollständigen Artikel lesen ...