
LOS ANGELES, CA / ACCESSWIRE / 31. August 2023 / Die Anwaltskanzlei Schall, eine nationale Anwaltskanzlei für Aktionärsrechte, erinnert die Anleger an eine Sammelklage gegen Napco Security Technologies, Inc. ("NAPCO" oder "das Unternehmen") (NASDAQ:NSSC) wegen Verstößen gegen die §§ 10 (b) und 20 (a) des Securities Exchange Act von 1934 und die von der U.S. Securities and Exchange Commission erlassene Regel 10b-5.
Anlegern, die die Wertpapiere des Unternehmens zwischen dem 7. November 2022 und dem 18. August 2023 (einschließlich der "Sammelfrist") erworben haben, wird empfohlen, sich vor dem 30. Oktober 2023 mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen.
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Wir empfehlen Ihnen auch, sich an Brian Schall von der Schall Law Firm, 2049 Century Park East, Suite 2460, Los Angeles, CA 90067, unter 310-301-3335 zu wenden, um Ihre Rechte kostenlos zu besprechen. Sie können uns auch über die Website der Kanzlei unter www.schallfirm.com oder per E-Mail unter bschall@schallfirm.com erreichen.
Die Klasse wurde in diesem Fall noch nicht zertifiziert, und bis zur Zertifizierung werden Sie nicht von einem Anwalt vertreten. Wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen, können Sie ein abwesendes Kursmitglied bleiben.
Der Klage zufolge hat das Unternehmen falsche und irreführende Angaben gegenüber dem Markt gemacht. NAPCO hat es versäumt, angemessene interne Kontrollen für den Bestand und die Selbstkosten aufrechtzuerhalten. Das Unternehmen spielte die Schwere seiner Versäumnisse herunter. Die Jahresabschlüsse des Unternehmens enthielten "bestimmte Fehler" über mehrere Perioden hinweg. Auf der Grundlage dieser Tatsachen waren die öffentlichen Erklärungen des Unternehmens während des gesamten Zeitraums der Sammelklage falsch und wesentlich irreführend. Als der Markt die Wahrheit über NAPCO erfuhr, erlitten die Anleger Schäden.
Schließen Sie sich dem Fall an, um Ihre Verluste wiedergutzumachen.
Die Kanzlei Schall vertritt Investoren auf der ganzen Welt und ist spezialisiert auf Wertpapier-Sammelklagen und Aktionärsrechtsstreitigkeiten.
Diese Pressemitteilung kann in einigen Gerichtsbarkeiten nach geltendem Recht und den Regeln der Ethik als Anwaltswerbung angesehen werden.
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