Die Bundesregierung hat beschlossen, eine degressive Abschreibung (AfA) für den Wohnungsbau einzuführen, um die schwächelnde Bauindustrie zu unterstützen. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes und ermöglicht es, in den ersten sechs Jahren nach Baubeginn jeweils 6% der Investitionskosten steuerlich abzusetzen. Die Maßnahme soll bereits für alle Bauprojekte gelten, die ab dem 01.10.2023 beginnen. Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 ...Den vollständigen Artikel lesen ...