Ein Artikel von Volker Schmidt, Geschäftsführer der SEB Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer Die Umsatzsteuer bleibt ein Thema für Makler. Die Zeiten, in denen sie sich mit Verweis auf die Befreiung der Versicherungsvermittlung entspannt zurücklehnen konnten, sind lange vorbei. Teile ihres Geschäftes oder einzelne Geschäftsvorfälle können unter die Umsatzsteuer fallen. Das kann zum einen daran liegen, dass die Vergütung nicht mehr ausschließlich wie früher auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...