Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seiner Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler ein Update verpasst. Versicherungsmaklerinnen und -makler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO brauchen für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung - auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) genannt. Dies dient einerseits zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, ...Den vollständigen Artikel lesen ...