MiFID II - Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Basisstudien-Update CeoTronics AG Umsatz überschreitet erstmalig € 30 Mio.-Marke, Großprojektvergaben verzögern sich Sehr geehrte Damen ...Den vollständigen Artikel lesen ...