DJ Bundestag stimmt dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz zu
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat nach monatelangem Streit dem Gebäudeenergiegesetz zugestimmt. Das auch als Heizungsgesetz bekannte Vorhaben soll zum 1. Januar 2024 eingeführt werden und regelt den Austausch von Heizungen mit klimafreundlicheren Anlagen. Zunächst gilt es nur für Neubauten.
Dem Gesetz stimmten nach einer hitzigen Debatte im Bundestag 399 der 679 anwesenden Abgeordneten zu. Gegen das Vorhaben stimmten 275 Parlamentarier und 5 enthielten sich ihrer Stimme. Die ursprünglichen Pläne des von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministeriums waren auch innerhalb der Ampel-Koalition umstritten. Sie wurden auf Druck des Koalitionspartners FDP entschärft. So sind nun längere Übergangsfristen und mehr Technologieoffenheit vorgesehen. Der Koalitionspartner SPD setzte einen größeren Mieterschutz bei den Kosten durch.
Zunächst gilt die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien nur für Neubauten und Neubaugebiete. Für Bestandsgebäuden gibt es mehr Zeit. Hier muss zunächst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, bevor die Pflicht zum Einbau von klimafreundlicheren Heizungen spätestens 2028 gilt.
Heizungstausch wird gefördert
Für den Austausch gibt es eine staatliche Förderung von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent der Investitionskosten. Die Finanzhilfe ist gedeckelt bei 21.000 Euro.
Außerdem können noch Förderungen für andere klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Effizienzmaßnahmen liegen laut Wirtschaftsministerium bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und bei 30.000 ohne Sanierungsfahrplan.
Die CDU hält das Gesetz wegen unzureichender Beratungszeit für nicht beschlussfähig und hatte vorab angekündigt, das Gesetz im Falle eines Regierungswechsels unter Unionsbeteiligung wieder abzuschaffen. Auch Linke und AfD hatten angekündigt, das Vorhaben abzulehnen.
Der Bundesrat wird das Gesetz am 29. September beraten.
Wirtschaftsverbände haben weiter Änderungswünsche
Verschiedene Interessensverbände hatten in den vergangenen Monaten Änderungen an dem Gesetz durchgesetzt, wie etwa die Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung oder die Nutzung von Holz als Energiequelle. Sie forderten aber noch weitere Verbesserungen. So sagte etwa der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), es hätten Verbesserungen durchgesetzt werden können, wie etwa eine bessere Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz, realistischere Erfüllungsfristen, Ziele und Zwischenziele sowie eine tatsächliche Technologieoffenheit.
"Dennoch bleibt auch Kritik an diesem Gesetzentwurf, der vieles sehr kleinteilig regelt und leider auch von Misstrauen gegenüber Betreibern von Fernwärme- und Gasnetzen geprägt ist", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Nach Ansicht der Energiewirtschaft ist das Gebäudeenergiegesetz "ein erster wichtiger Schritt in der Königsdisziplin Wärmewende". Allerdings bleibe Verbesserungsbedarf. "Kritisch sehen wir hier nach wie vor die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze. Sie sind für die Netzbetreiber kaum umsetzbar", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehle noch immer die notwendige Ausgestaltung.
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie BEE, lobte, dass mit der Zustimmung des Bundestags nun Planungssicherheit für Verbraucher, Branche und Handwerk bei der Wärmewende geschaffen wurde. Sie kritisierte allerdings, dass die Fördermittel nun geringer ausfallen als zwischenzeitlich angekündigt. "Angesichts der vorgesehenen Halbierung der Förderung erhalten daher nur wenige die breit kommunizierte Erstattung von 70 Prozent der Kosten. Das ist irreführend", sagte Peter. In den Haushaltsverhandlungen zu den Details der Förderungen müsse die Bundesregierung die Fördersätze nochmals anpassen und auf 45.000 Euro pro Anlage festlegen, für größere Projekte muss auch weiterhin der Fördersatz von 60.000 Euro gelten.
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September 08, 2023 09:23 ET (13:23 GMT)
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