EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Heidelberg Materials AG
/ Aktualisierung zum Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 UAbs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktualisierung zum Aktienrückkaufprogramm Heidelberg Materials AG
Das von der Heidelberg Materials AG in einer Ad-Hoc-Mitteilung am 28. Juli 2021 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird seit dem 28. Juli 2023 in einer dritten Tranche mit Laufzeit bis zum 28. November 2023 fortgeführt. Die Heidelberg Materials AG hat heute 6.906.281 eigene Aktien eingezogen und das Grundkapital entsprechend um EUR 20.718.843 herabgesetzt. Das Grundkapital der Heidelberg Materials AG beträgt nach Durchführung der Kapitalherabsetzung EUR 558.556.857, eingeteilt in 186.185.619 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Nach der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung neu erteilten Ermächtigung ist die Heidelberg Materials AG ermächtigt, bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dies entspricht nach der Herabsetzung des Grundkapitals 18.618.561 Aktien. Die Gesellschaft hält aktuell 1.916.276 eigene Aktien, sodass sie unter Berücksichtigung der Beschränkungen des § 71 Abs. 2 Satz 1 AktG aktuell bis zu 16.702.285 weitere eigene Aktien erwerben kann. Heidelberg, den 11. September 2023
Der Vorstand
11.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Heidelberg Materials AG |
Berliner Straße 6 | |
69120 Heidelberg | |
Deutschland | |
Internet: | www.heidelbergmaterials.com |
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