Im Vorfeld war bereits über eventuell bevorstehende Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung berichtet worden. Jetzt liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 vor, der diese Pläne bestätigt.Mit der Verordnung werden jährlich die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) angepasst. Erhöht werden sollen laut dem BMAS-Entwurf ...Den vollständigen Artikel lesen ...