Bis zum 2. Oktober muss die Pflichtaufgabe für den Fiskus erledigt werden. Im Schnitt winken 1095 Euro Erstattung. Effektive Ausfülltipps auf den letzten Drücker für Angestellte und Selbstständige. Von Stefan Rullkötter HIER KÖNNEN ARBEITNEHMER SPAREN: 1. Arbeitsmittel Kosten für Büroausstattung und Arbeitskleidung sind absetzbar, wenn sie zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt werden und in Summe über der Werbungskostenpauschale (1200 Euro) lagen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...