KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mehr als 20 Jahre nach einer Umstellung bei der Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst dürfte ein Rechtsstreit dazu nun vor dem Abschluss stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasste sich am Mittwoch zum dritten Mal mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen die Rentenanwartschaften in das neue System übertragen wurden.
Nachdem die Regelungen überarbeitet worden waren und sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe keine Beanstandungen mehr hatten, sah auch der vierte Zivilsenat am BGH in einer vorläufigen Einschätzung keine Gründe, die dagegen sprechen. Seine endgültige Entscheidung wollte er gegen 15.00 Uhr verkünden (Az. IV ZR 120/22). Es geht um rund 1,7 Millionen Versicherte.
Diese Menschen, die bei der Systemumstellung 2022 noch nicht 55 Jahre alt waren, hatte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) damals als "rentenfern" eingestuft und so schlechter behandelt als ältere. Das - sowie eine erste Nachbesserung - wertete der BGH als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz.
Die Tarifvertragsparteien einigten sich 2017 auf eine erneute Nachbesserung. Doch auch dagegen gibt es wieder zahlreiche Klagen./kre/DP/nas
