Der Vorstand der Gigaset AG hat heute beschlossen, wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG sowie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH beim zuständigen Amtsgericht Münster zu stellen. Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten von Europas Marktführer für DECT-Schnurlostelefone werden unverändert fortgeführt. Ziel ist die nachhaltige Restrukturierung der wirtschaftlichen Basis des Telekommunikationsunternehmens. Gigaset ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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