
Handelseinstellung und Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Wegen fehlender dauerhafter Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels und Nichterfüllung der Pflichten aus der Zulassung nach Fristsetzung wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0005021307) der
Neschen AG, Bückeburg
zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 20. Oktober 2023 widerrufen.
Frankfurt am Main, 20. September 2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
© 2023 Xetra Newsboard