Die Kosten einer Reparaturrechnung einer Kfz-Fachwerkstatt sind erstattungsfähig, ohne dass der Kfz-Versicherte Nachforschungen darüber anzustellen braucht, ob die Rechnung fehlerhaft ist. Das haben die Richter am Amtsgericht Kassel (AG) in einem jüngst veröffentlichten Urteil klargestellt.Uneinigkeit über die Höhe der ReparaturkostenIm vorgelegten Sachverhalt war die Halterin eines BMW bei ihrem Kfz-Versicherer vollkaskoversichert, die Selbstbeteiligung betrug 150 Euro. Infolge einer Beschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...