Ein Artikel von Markus Keller, Geschäftsführer der febs Consulting GmbH Bislang konnten potenzielle Rentner die "Vollrente" aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur beziehen, wenn mit noch laufendem Arbeitseinkommen die "Hinzuverdienstgrenze" von 6.300 Euro nicht überschritten wurde (Anm.: zwischenzeitlich höhere Grenze aufgrund Corona-Pandemie). Bei höherem Hinzuverdienst musste mit einem komplizierten Verfahren berechnet werden, wie viel gesetzliche "Teilrente" ...Den vollständigen Artikel lesen ...