Ein Artikel von Dr. Claudia Veh, Direktorin der KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftDie betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Feld, in dem nie Stillstand herrscht. Mögliche Änderungen kommen vonseiten des Gesetzgebers, durch Verlautbarungen der Finanzverwaltung und die Rechtsprechung. Aber auch die Entwicklung neuer Altersversorgungsprodukte und die Entwicklung ökonomischer Rahmenbedingungen wie auch Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften tragen dazu bei, dass bAV alles sein mag, ...Den vollständigen Artikel lesen ...