Einem Versicherungsnehmer kann aus Treu und Glauben gegenüber seinem privaten Krankenversicherer ein vollständiger Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen zustehen. Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn der Versicherte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden.Kläger verlangte Vorlage der vollständigen UnterlagenIm vorgelegten Sachverhalt ...Den vollständigen Artikel lesen ...