Der Immobilienteilverkauf ist hierzulande ein noch relativ junges Modell der Immobilienverrentung. Inzwischen sind mehrere Anbieter auf dem Markt. Für die einzelnen Bestandteile eines Teilverkauf-Vertrags, zum Beispiel der Immobilienverkauf und das Nießbrauchrecht, gelten allgemeine rechtliche Vorschriften, für die Gestaltung und Durchführung von Immobilienteilverkauf-Verträgen gibt es allerdings keine einheitlichen Regelungen. Dies macht die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote auf dem Markt ...Den vollständigen Artikel lesen ...