Die FMA hat gegen eine nicht namentlich genannte "eng verbundene Person eines Vorstandsvorsitzenden einer Emittentin" wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von 7.000 Euro im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung verhängt. Zudem hat die FMA gegen die Pierer Konzerngesellschaft mbH ebenfalls aufgrund einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von 26.000 Euro verhängt, wie der Website der FMA zu entnehmen ist.Den vollständigen Artikel lesen ...