Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen Verbund AG wegen einer Preisänderungsklausel geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat jetzt die Entscheidung des Handelsgericht Wien (HG Wien) bestätigt, wonach diese Klausel unzulässig sei, teilt der VKI mit. Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die ab Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des VKI zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG Wien habe sich laut VKI im Wesentlichen an der Berechnungsmethode der Preiserhöhung gestoßen, heißt es.Den vollständigen Artikel lesen ...