Arbeitnehmer haben die Leasingraten eines Dienstrades, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen. Das hat das Arbeitsgericht Aachen (AG) in einem jüngst veröffentlichten Urteil klar gestellt.Kein Beitrag zur Leasingrate während KrankengeldbezugIm vorgelegten Sachverhalt ist der Arbeitgeber Leasingnehmer für zwei Fahrräder, die dem Arbeitnehmer im Rahmen eines sogenannten "JobRad-Modells" zur Nutzung überlassen wurden. Die Leasingraten wurden ...Den vollständigen Artikel lesen ...