Pixium Vision gab bekannt, dass das Handelsgericht Paris ein Schutzverfahren eingeleitet hat. Trotz aller Bemühungen des Unternehmens, nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, um seine Finanzierungspiste zu verlängern, hat es festgestellt, dass es ohne den Schutz eines solchen Verfahrens möglicherweise nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nach Ende November 2023 nachzukommen. Angesichts seines Liquiditätsrisikos und des Ausbleibens neuer Finanzierungen beantragte Pixium beim Handelsgericht Paris die Eröffnung eines Schutzmaßnahmenverfahrens. Da das Gericht nun weitere Parteien (SCP Abitbol & Rousselet und Selarl FHB) zu Mitverwaltern mit Aufsichtsverantwortung für Pixium ernannt hat, schätzen wir die Wahrscheinlichkeit, dass den Stammaktionären von Pixium Vision nach dem Gerichtsverfahren ein wesentlicher Restwert zurechenbar bleibt, als hochspekulativ ein. Daher ziehen wir unsere Schätzungen und Prognosen zurück.
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.