Es ist noch nicht lange her, da beschloss die Bundesregierung ein neues Gesetz, das Lieferkettengesetz, das Anfang Juni zu einer EU-Verordnung wurde, mithin also zu einem Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Offiziell ist es die "Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit". Doch dieses D ...Den vollständigen Artikel lesen ...