Das Landgerichts Frankenthal (Pfalz) (LG) hat sich in einem aktuellen Urteil zu den Voraussetzungen der Tierhalterhaftung geäußert und dabei die Klage eines Mannes gegen eine Hundehalterin abgewiesen. Dem Mann, der sich durch eine von ihm festgehaltene Hundeleine schwer an der Hand verletzt hat, stehen damit keine Schadensersatzansprüche zu. Hundeleine verletzt Finger eines Mannes schwer Zu dem Unfall kam es, als der Mann Möbel zur Wohnung einer Hundebesitzerin lieferte. Nach einer Besprechung in ...Den vollständigen Artikel lesen ...