Pedelecs fallen nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da sie nicht ausschließlich maschinell angetrieben werden. Das hat der Gerichtshof der EU entschieden. Das Urteil fiel nach einem Unfall in Belgien. Gefährte, die nicht ausschließlich maschinell angetrieben werden, wie etwa Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h beschleunigt werden können, seien nicht geeignet, Dritten Personen- ...Den vollständigen Artikel lesen ...