Eine durch die Wettbewerbszentrale durchgeführte Beobachtung von Vergleichsplattformen ergab, dass bei über 70% der in die Prüfung einbezogenen Portale aus Sicht der Zentrale in wettbewerbswidriger Weise geworben wurde. Konkret stellte die Wettbewerbszentrale bei einem Vergleichsrechner fest, dass dieser auf seinem Internetauftritt im Rahmen eines "Tagesgeld-Vergleichs" eine Auflistung verschiedener Anbieter von Tagesgeldkonten bereithielt.So war die Auflistung der Kontoanbieter dargestelltOberhalb ...Den vollständigen Artikel lesen ...