Wegen eines übervollen Wartezimmers konnte ein Krankengeldbezieher für die Verlängerung seiner Krankschreibung nicht rechtzeitig bei seinem behandelnden Arzt vorsprechen. Da das Attest damit nicht durchgängig verlängert werden konnte, stellte die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ein.Damit wollte sich der Krankengeldbezieher nicht abfinden und klagte auf Auszahlung der Leistung bis vor das höchste deutsche Sozialgericht. Und die Richter am Bundessozialgericht (BSG) haben in einem jüngst ...Den vollständigen Artikel lesen ...