Nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Euroboden GmbH sowie der Einberufung der entsprechenden Insolvenzgläubigerversammlungen wurde nun das Delisting der beiden ausstehenden Unternehmensanleihen beschlossen. Konkret haben die Geschäftsführung der insolventen Euroboden GmbH und der Insolvenzverwalter beschlossen, die Einbeziehung der beiden Unternehmensanleihen - Euroboden III 2019/24 (ISIN: ...Den vollständigen Artikel lesen ...