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Bundestag stimmt für Wasserstoffausbau, Reform des Energiewirtschaftsrechts

DJ Bundestag stimmt für Wasserstoffausbau, Reform des Energiewirtschaftsrechts

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat den Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes und eine Anpassung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, mit der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden sollen. Wasserstoff spielt eine zentrale Rolle in der von der Bundesregierung geplanten Klimaneutralität vor allem für Unternehmen. Die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes sieht außerdem Regelungen zur Verfahrenserleichterung und damit zur Beschleunigung des Netzausbaus vor.

Die Vorhaben wurden mit Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, die Abgeordneten der Linkspartei enthielten sich. Das Gesetz sieht vor, dass das Wasserstoff-Kernnetz in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert werden soll. Anschließend ist eine breite Konsultation der Öffentlichkeit, der Länder und verschiedener Marktteilnehmer vorgesehen. Die endgültige Ausgestaltung des Netzes wird dann die Bundesnetzagentur genehmigen.

Der Grünen-Abgeordnete Felix Banaszak (Grüne) sieht in dem Gesetz einen "Startschuss einer funktionieren Wasserstoffwirtschaft". Die SPD-Abgeordnete Nina Scheer sieht in den Plänen einen "großen ersten Startblock für Wasserstoff".

Die Union lehnte den Gesetzentwurf ab, da Planbarkeit und Verlässlichkeit fehle. Die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss beklagte, dass der Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz für Unternehmen zu lange dauere und auch eine ernsthafte Unterstützung für Speicher fehle.

Mehr Kompetenzen für die Bundesnetzagentur 

Bei der im Gesetz vorgesehenen Anpassung an Forderungen des Europäischen Gerichtshofs geht es um die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des deutschen Gesetzgebers. Das Gericht hatte geurteilt, dass der in Deutschland gewählte Ansatz einer durch den nationalen Gesetz und Verordnungsgeber umfangreich vorstrukturierten Regulierung im Bereich der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung gegen EU-Recht verstoße.

Der Bundestag entschied nun, dass nicht mehr der Gesetzgeber, sondern die nationale Regierungsbehörde Bundesnetzagentur für Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung zuständig sein soll.

Der CDU-Abgeordnete Andreas Lenz (CDU) monierte, dass die Ampel-Parteien das europäische Urteil übererfüllten und hier eine "neue Superbehörde" schafften, bei der die Bundesnetzagentur Gesetzgebungskompetenz haben werde. Hier werde dem Anspruch eines selbstbewussten Parlaments nicht gerecht.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/cbr

(END) Dow Jones Newswires

November 10, 2023 04:28 ET (09:28 GMT)

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