Vita 34 AG hat in einer ihrer Tochtergesellschaften Unregelmäßigkeiten bei weniger als 1.700 Nabelschnurblutproben festgestellt. Diese könnten die medizinrechtlichen Anforderungen verletzen, was die Zulässigkeit der Proben für medizinische Behandlungen oder die Notwendigkeit einer zusätzlichen Genehmigung betrifft. Der Vorstand der Gesellschaft schätzt, ...Den vollständigen Artikel lesen ...