Die Pandemiejahre haben auch in der Finanzgerichtbarkeit für ein Umdenken gesorgt. Laut ständiger Rechtsprechung fallen beruflich veranlasste Umzugskosten nämlich dann an, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Und in der Regel war damit stets eine Verkürzung des Arbeitsweges gemeint. Doch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg (FG) lässt nun auch eine weitere Argumentationslinie zu.Was war geschehen?Das klagende Ehepaar bewohnte im Streitjahr 2020 ...Den vollständigen Artikel lesen ...