Im vorgelegten Einzelfall ermöglichte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten, an oder in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Beschäftigten standen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.Da die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zu versteuern ist, berechnete der Arbeitgeber den Vorteil unter Anwendung der sogenannten 1%-Regelung. Hierbei zog er die von den Beschäftigten ...Den vollständigen Artikel lesen ...