Eine Berufsgenossenschaft muss Krebs auch bei einem ehemaligen Raucher als Berufskrankheit anerkennen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) im Fall eines Schweißers entschieden. Der Nikotinkonsum habe laut Gericht nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht.Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung abDer 1956 geborene Kläger vor dem BSG war von 1998 bis 2013 als Schweißer beschäftigt. Zur Rissprüfung von Schweißnähten verwendete der Kläger azofarbstoffhaltige ...Den vollständigen Artikel lesen ...