Der BdSt begrüßt ausdrücklich das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Nachtragshaushalt 2021 - ein Erfolg für die Schuldenbremse Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse und zur Finanzverfassung im Grundgesetz insgesamt. Die Karlsruher Richter haben gestern entschieden, dass die Notlagenschulden in Höhe von 60 Mrd. EUR zur Bekämpfung ...Den vollständigen Artikel lesen ...