Die Restkreditversicherung ist wieder mal Zankapfel zwischen den deutschen Versicherern und der Bundespolitik. Der Grund sind kürzlich getroffene Änderungen am Zukunftsfinanzierungsgesetz, die auch die Restschuldversicherung betreffen. Der Gesetzgeber hierzulande plant nämlich die Einführung einer siebentägigen Wartefrist zwischen Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages und einer Restkreditversicherung.Neuregelung verstößt gegen EU-RechtDoch laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ...Den vollständigen Artikel lesen ...