KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (10.00 Uhr) klären, ob im Abiturzeugnis von Legasthenikerinnen und Legasthenikern ein Kommentar dazu stehen darf, dass ihre Rechtschreibung keine Rolle bei der Benotung spielte. Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern mit Lese-Rechtschreib-Störung sehen sich durch die Zeugnisvermerke diskriminiert und klagten sich durch die Instanzen. 2015 erteilte ihnen das Bundesverwaltungsgericht eine Absage. Dagegen reichten sie Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein.
Menschen mit Behinderung bekommen in Schulprüfungen einen sogenannten Nachteilsausgleich. Das kann zum Beispiel bei Legasthenikerinnen und Legasthenikern bedeuten, dass sie mehr Zeit zum Schreiben bekommen. Außerdem gibt es in vielen Bundesländern - darunter Bayern - die Option auf "Notenschutz". Auf Antrag lassen Lehrkräfte die Rechtschreibung dann nicht in die Noten mit einfließen. Sie vermerken im Zeugnis, dass sie die Leistung anders bewertet haben.
Laut Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sind etwa zwölf Prozent der Bevölkerung in Deutschland von mindestens einer der Beeinträchtigungen betroffen. Bei Dyskalkulie oder Rechenstörung sind Rechenfertigkeiten beeinträchtigt, ohne dass dies allein durch eine Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklärbar wäre./kre/vni/DP/ngu