Der Bundesgerichtshof (BGH) hat pauschale Klauseln in Riester-Verträgen für unwirksam erklärt, wonach bei der Auszahlung von Renten "Abschluss- und Vermittlungskosten" anfallen können. Die Klausel, die in Sonderbedingungen der Sparkassen verwendet wurde, sei intransparent und stelle deshalb eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar, urteilte der BGH am vergangenen Dienstag. Verbraucherschutzverbände, die die Klage vor den BGH gebracht hatten, werteten die Karlsruher Entscheidung als ...Den vollständigen Artikel lesen ...