Das ungedeckte Leerverkaufen von Aktien oder von öffentlichen Schuldtiteln ist in Deutschland seit mehr als fünf Jahren verboten. Wer Anteilsscheine von AMS-Osram, Varta oder Alfen leerverkaufen möchte, der muss diese von einer Gegenpartei ausleihen und dafür eine entsprechende Leihgebühr bezahlen. Auf anderen Märkten wie in Kanada ist der ungedeckte Leerverkauf weiterhin möglich. Bei diesem "Naked Short Selling" werden Aktien verkauft, die der Verkäufer gar nicht besitzt oder ausgeliehen hat. Damit ...Den vollständigen Artikel lesen ...