Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat sich mit zwei Eilanträgen zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts befasst. Die Finanzrichter haben entschieden, dass die Vollziehung der entsprechenden Grundsteuerwertbescheide wegen "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit" auszusetzen ist (Beschlüsse vom 23.11.2023; Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23). Somit konnten Steuerpflichtige erstmals vor einem Finanzgericht mit ihren Einwänden gegen die Bewertung der Grundsteuer nach ...Den vollständigen Artikel lesen ...